10.03.2025 | Rechtsanwalt J. Amiri
Rückforderung von Corona-Hilfen – Was Sie jetzt tun können
Viele Unternehmen und Selbstständige, die während der Corona-Pandemie staatliche Hilfen erhalten haben, stehen nun vor Rückforderungsbescheiden. Die Bewilligungsstellen überprüfen nachträglich die Fördervoraussetzungen – oft mit dem (vermeintlichen) Ergebnis, dass zu viel gezahlte oder unberechtigt erhaltene Hilfen zurückgefordert werden. Doch nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig.
Warum werden Corona-Hilfen zurückgefordert?
Häufige Gründe für Rückforderungen sind:
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Fehlende oder abweichende Umsatzrückgänge – Der tatsächliche Umsatzeinbruch war geringer als prognostiziert.
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Überzahlungen durch falsche Berechnungen – Insbesondere bei Fixkosten oder Personalkosten.
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Formale Fehler im Antrag – Unstimmigkeiten bei Unternehmensgröße, Förderfähigkeit oder Berechnungsgrundlagen.
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Änderungen der Förderbedingungen – Nachträgliche Anpassungen der Bewilligungskriterien durch Behörden.
Muss ich die Rückforderung akzeptieren?
Nicht jede Rückforderung ist berechtigt. Behörden machen Fehler – sei es bei der Berechnung, der rechtlichen Bewertung oder der Begründung der Rückforderung. Deshalb lohnt es sich, den Bescheid genau zu prüfen.
Wie kann ich mich gegen eine Rückforderung wehren?
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Bescheid sorgfältig prüfen – Stimmt die Berechnung? Sind die rechtlichen Grundlagen korrekt angewendet?
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Widerspruch einlegen – Innerhalb der angegebenen Frist von einem Monat kann ein formeller Widerspruch erhoben werden. Achtung: Ein einfacher Widerspruch per E-Mail ist nicht wirksam.
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Rückzahlungsmodalitäten prüfen – Selbst wenn die Rückforderung gerechtfertigt ist, gibt es oft Möglichkeiten zur Ratenzahlung oder Stundung.
Fazit: Nicht vorschnell zahlen!
Teilweise sind Rückforderungsbescheide fehlerhaft oder lassen sich abmildern. Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen, bevor Sie zahlen!