09.11.2025 | Rechtsanwalt J. Amiri
Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt – was Sie jetzt tun sollten
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, möchte im Ernstfall auf sie vertrauen können. Umso härter trifft es, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt – obwohl man gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Doch eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. In vielen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung genau zu prüfen und gezielt dagegen vorzugehen.
Versicherer lehnen Leistungsanträge häufig aus formalen oder medizinischen Gründen ab. Typische Begründungen lauten etwa, die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit seien nicht erfüllt oder der Versicherte könne noch in einem anderen, zumutbaren Beruf tätig sein. Oft wird auch bemängelt, dass ärztliche Unterlagen unvollständig sind oder ein Gutachten keine ausreichenden Belege liefert. In anderen Fällen wirft der Versicherer dem Antragsteller eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor – also, dass bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet worden seien. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele dieser Ablehnungsgründe rechtlich angreifbar sind.
Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren. Wer einen Ablehnungsbescheid erhält, sollte nicht vorschnell reagieren oder unüberlegt Stellung nehmen. Jede schriftliche Erklärung kann später gegen Sie verwendet werden. Zuerst sollten alle Unterlagen, auf deren Grundlage der Versicherer seine Entscheidung getroffen hat, sorgfältig geprüft werden.
Im nächsten Schritt sollte die Begründung des Versicherers fachkundig bewertet werden. Häufig enthalten medizinische Gutachten methodische Fehler oder beschreiben die tatsächliche berufliche Tätigkeit ungenau. Gerade die präzise Beschreibung des bisherigen Berufs ist entscheidend, da sie die Grundlage für die gesamte Leistungsprüfung bildet. Es ist zu prüfen, ob das Gutachten schlüssig ist, ob Beweise fehlen oder ob der Versicherer seine Prüfpflichten verletzt hat. In vielen Fällen lassen sich durch ergänzende ärztliche Stellungnahmen oder fachärztliche Zusatzgutachten entscheidende Punkte klarstellen und die Erfolgsaussichten deutlich verbessern.
Je nach Versicherungsvertrag und Ablehnungsgrund kommen unterschiedliche Vorgehensweisen in Betracht. Manchmal kann eine außergerichtliche Stellungnahme oder Nachverhandlung ausreichen, in anderen Fällen ist eine Klage vor dem Zivilgericht notwendig. .
Aus der Praxis zeigt sich, dass viele Versicherungsnehmer nach einer Ablehnung zu früh aufgeben. Das ist ein Fehler. Ein erheblicher Teil der Fälle lässt sich mit anwaltlicher Unterstützung erfolgreich lösen – sei es durch Nachverhandlung, Vergleich oder gerichtliche Entscheidung. Gerade bei psychischen Erkrankungen, chronischen Leiden oder komplexen Krankheitsbildern lohnt sich eine fundierte rechtliche Überprüfung besonders.
Eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente bedeutet also nicht, dass Ihr Anspruch verloren ist. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, die Entscheidung zu korrigieren oder die Leistung doch noch zu erhalten. Wer betroffen ist, sollte die Begründung sorgfältig prüfen lassen, bevor er die Sache zu den Akten legt.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert hat, helfe ich Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Ich analysiere die Entscheidung des Versicherers, bewerte die Erfolgsaussichten und übernehme auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. So erfahren Sie schnell und transparent, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt – kompetent, vertraulich und mit klarer Einschätzung.