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10.03.2025 | Rechtsanwalt J. Amiri

Rückforderung von Corona-Hilfen – Was Sie jetzt tun können

Viele Unternehmen und Selbstständige, die während der Corona-Pandemie staatliche Hilfen erhalten haben, stehen nun vor Rückforderungsbescheiden. Die Bewilligungsstellen überprüfen nachträglich die Fördervoraussetzungen – oft mit dem (vermeintlichen) Ergebnis, dass zu viel gezahlte oder unberechtigt erhaltene Hilfen zurückgefordert werden. Doch nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig.

Warum werden Corona-Hilfen zurückgefordert?

Häufige Gründe für Rückforderungen sind:

  • Fehlende oder abweichende Umsatzrückgänge – Der tatsächliche Umsatzeinbruch war geringer als prognostiziert.
  • Überzahlungen durch falsche Berechnungen – Insbesondere bei Fixkosten oder Personalkosten.
  • Formale Fehler im Antrag – Unstimmigkeiten bei Unternehmensgröße, Förderfähigkeit oder Berechnungsgrundlagen.
  • Änderungen der Förderbedingungen – Nachträgliche Anpassungen der Bewilligungskriterien durch Behörden.

Muss ich die Rückforderung akzeptieren?

Nicht jede Rückforderung ist berechtigt. Behörden machen Fehler – sei es bei der Berechnung, der rechtlichen Bewertung oder der Begründung der Rückforderung. Deshalb lohnt es sich, den Bescheid genau zu prüfen.

Wie kann ich mich gegen eine Rückforderung wehren?

  • Bescheid sorgfältig prüfen – Stimmt die Berechnung? Sind die rechtlichen Grundlagen korrekt angewendet?
  • Widerspruch einlegen – Innerhalb der angegebenen Frist von einem Monat kann ein formeller Widerspruch erhoben werden. Achtung: Ein einfacher Widerspruch per E-Mail ist nicht wirksam.
  • Rückzahlungsmodalitäten prüfen – Selbst wenn die Rückforderung gerechtfertigt ist, gibt es oft Möglichkeiten zur Ratenzahlung oder Stundung.

Fazit: Nicht vorschnell zahlen!

Teilweise sind Rückforderungsbescheide fehlerhaft oder lassen sich abmildern. Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen, bevor Sie zahlen!