Umzug – seit dem 01.10.2025 finden Sie unsere Kanzlei unter folgender neuer Adresse: Kleine Johannisstraße 10, 20457 Hamburg
Kostenlose Ersteinschätzung
10.03.2025 | Rechtsanwalt J. Amiri
Rückforderung von Corona-Hilfen – Was Sie jetzt tun können
Viele Unternehmen und Selbstständige, die während der Corona-Pandemie staatliche Hilfen erhalten haben, stehen nun vor Rückforderungsbescheiden. Die Bewilligungsstellen überprüfen nachträglich die Fördervoraussetzungen – oft mit dem (vermeintlichen) Ergebnis, dass zu viel gezahlte oder unberechtigt erhaltene Hilfen zurückgefordert werden. Doch nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig.
Warum werden Corona-Hilfen zurückgefordert?
Häufige Gründe für Rückforderungen sind:
Fehlende oder abweichende Umsatzrückgänge – Der tatsächliche Umsatzeinbruch war geringer als prognostiziert.
Überzahlungen durch falsche Berechnungen – Insbesondere bei Fixkosten oder Personalkosten.
Formale Fehler im Antrag – Unstimmigkeiten bei Unternehmensgröße, Förderfähigkeit oder Berechnungsgrundlagen.
Änderungen der Förderbedingungen – Nachträgliche Anpassungen der Bewilligungskriterien durch Behörden.
Muss ich die Rückforderung akzeptieren?
Nicht jede Rückforderung ist berechtigt. Behörden machen Fehler – sei es bei der Berechnung, der rechtlichen Bewertung oder der Begründung der Rückforderung. Deshalb lohnt es sich, den Bescheid genau zu prüfen.
Wie kann ich mich gegen eine Rückforderung wehren?
Bescheid sorgfältig prüfen – Stimmt die Berechnung? Sind die rechtlichen Grundlagen korrekt angewendet?
Widerspruch einlegen – Innerhalb der angegebenen Frist von einem Monat kann ein formeller Widerspruch erhoben werden. Achtung: Ein einfacher Widerspruch per E-Mail ist nicht wirksam.
Rückzahlungsmodalitäten prüfen – Selbst wenn die Rückforderung gerechtfertigt ist, gibt es oft Möglichkeiten zur Ratenzahlung oder Stundung.
Fazit: Nicht vorschnell zahlen!
Teilweise sind Rückforderungsbescheide fehlerhaft oder lassen sich abmildern. Lassen Sie Ihren Bescheid prüfen, bevor Sie zahlen!