Rechtstipps

Import von Lebensmitteln aus Drittstaaten – volle Verantwortung für den Importeur: Wer Lebensmittel aus Drittländern in die EU einführt, steht als erstes Glied der inländischen Vertriebskette in besonderer Verantwortung. Lebensmittelimporteuren muss bewusst sein, dass sie im Grundsatz für die Sicherheit „vom Acker bis zum Teller“ mitverantwortlich sind – genauso wie ein Hersteller, selbst wenn sie nur als Zwischenhändler agieren. (Lesen Sie hier weiter.)


Viele Unternehmen und Selbstständige, die während der Corona-Pandemie staatliche Hilfen erhalten haben, stehen nun vor Rückforderungsbescheiden. Die Bewilligungsstellen überprüfen nachträglich die Fördervoraussetzungen – oft mit dem (vermeintlichen) Ergebnis, dass zu viel gezahlte oder unberechtigt erhaltene Hilfen zurückgefordert werden. Doch nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig. (Lesen Sie hier weiter.)

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